Eckpunkte des Mentoring
(Stand August 2022) Mit der Verabschiedung des Diakon*innen- und Gemeindepädagog*innendienstgesetzes (DGpDG) im Frühjahr 2019 hat die Landessynode der Nordkirche den Weg gebahnt für eine Entwicklung der kirchlichen Berufe des Diakons/der Diakonin und der Gemeindepädagogin/des Gemeindepädagogen, die konsequent auf Qualitätsstandards der Ausbildung und der Beruflichkeit setzt. Damit soll neben der Güte der Arbeit auch die Attraktivität der Berufe gesteigert werden.
Dabei spielt der § 12 „Pflicht zur Fortbildung“ eine wesentliche Rolle. Im Absatz 3 wird das neue Instrument des Mentoring-Programms als verpflichtender Bestandteil des ersten Dienstjahrs als Diakon*in oder Gemeindepädagog*in in Dienstverhältnissen der Kirche festgehalten. Es handelt sich nicht um einen weiteren Ausbildungsbaustein – Menschen, die am Mentoringprogramm teilnehmen haben ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und erleben die Herausforderungen des Berufseinstiegs nach der Qualifikation durch Ausbildung oder Studium. Diese Phase ist spannend, aber unter Umständen auch spannungsvoll. Das Mentoring hat die Aufgabe, durch begleitete Reflexion sowohl die sächlichen Faktoren der Arbeit (praktische Anforderungen, organisatorische Fragen, Zeiteinteilung etc.), als auch die persönlichen Faktoren (Berufsrolle, eigene und fremde Ansprüche etc.) handhabbar zu machen. Das Mentoring hat selbst unterstützende Funktionen und soll mit anderen unterstützenden Einrichtungen und Strukturen vertraut machen. Bewerber*innen aus anderen Landeskirchen mit anerkannter Ausbildung und Berufserfahrung (mind. drei Jahre) sollen in der Nordkirche kein Mentoring absolvieren.
Vergleichbare Mentoringprogramme auf Kirchenkreisebene können nach Vereinbarung mit dem Landeskirchenamt und in Kooperation mit der/dem Landeskirchlichen Beauftragten sowie den Beauftragten der Kirchenkreise für die Berufsgruppen der gemeindebezogenen Dienste als gleichberechtigte Maßnahme nach § 12 DGpDG anerkannt werden. Die Teilnahmebescheinigung über das erfolgreich absolvierte Mentoring ist dem Landeskirchenamt zuzusenden bzw. von diesem zu erstellen.
Im Mentoringprogramm entstehen den Berufsanfänger*innen keine Kosten. Fahrtkosten werden im Rahmen der üblichen Regelungen in der Landeskirche vom Anstellungsträger ersetzt. Sie sollen für die Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen bzw. Terminen von ihren Anstellungsträgern freigestellt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Landeskirchenamt, Dr. Daniel Mourkojannis, (daniel.mourkojannis@lka.nordkirche.de; Tel: 0431 9797-844) oder Beauftragte für die Berufsgruppen der gemeindebezogenen Dienste Diakonin Dagmar Krok (dagmar.krok@pti.nordkirche.de; Tel: 03874 417618)